Preise & Finanzierung
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Bei bestehender Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad kommen keine Mehrkosten auf Sie zu.
Wir sind ein, nach § 45 a SGB XI vom Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg, anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag, daher erfolgt die Finanzierung über Ihre Pflegekasse.
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass für Sie seit dem 01.01.2019 durch die erneute Reform des Pflegestärkungsgesetzes nun die Möglichkeit besteht bis zu 40 % der Pflegesachleistung in Betreuungsleistungen umzuwandeln.
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Finanzierung über Pflegekasse
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Pflegegeld 316 – 901 €â€‹ pro Monat
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Pflegesachleistungen 275 – 798 € pro Monat
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Entlastungsbetrag 125 € pro Monat
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​Verhinderungspflege 2.418 € pro Jahr
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Unsere Leistungen können bei Bedarf auch privat finanziert werden.
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Preise
Einzelbetreuung (in der Häuslichkeit) 40,00 € pro Stunde
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